Die Sozialrechtsberatung informiert

über rechtswidrige MDK-Begutachtungen

Uns ist aufgefallen, dass vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) in den letzten Wochen und Monaten verstärkt sogenannte „Wiederholungsbegutachtungen“ zur vorliegenden Pflegestufe, insbesondere bei Kindern mit Behinderungen, durchgeführt werden und danach oft das Pflegegeld gekürzt wird.

Es ist allerdings so,

dass der Gesetzgeber in weiser Voraussicht festgelegt hat,

dass zwischen 1.7.2016 und 31.12.2016 keine solchen Wiederholungsbegutachtungen stattfinden dürfen,

auch wenn der MDK z.B. im letzten Gutachten diese Empfehlung abgegeben hat.  So soll/te verhindert werden, dass Pflegekassen eventuell noch kurz vor In-Kraft-Treten der neuen Pflegegrade am 1.1.2017 eine Kostenbremse ziehen und „runterstufen“.

Wiederholungsbegutachtungen dürfen in dieser Zeit nur stattfinden,

„wenn eine Verringerung des Hilfebedarfs, insbesondere aufgrund von durchgeführten Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen, zu erwarten ist“ (§ 18 Abs. 2a SGB XI).

Wenn Sie oder Ihre Familie oder Bekannte von Ihnen betroffen sind, können Sie sich gerne bei uns melden. Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann man grundsätzlich hier noch etwas machen, dennoch müsste ich mir jeden Einzelfall im Detail ansehen.

Wenn Sie hierzu Rat und Hilfe benötigen melden Sie sich bei:

Sozialrechtsberatung: Herrn Roman Kollar

Telefon:  09561 23720-41

E-Mail: beratungsstelle(at)behindertenhilfe-coburg.de